Jeder Drosselsatz enthält ein individuelles TÜV-Teilegutachten auf deine Fahrgestellnummer. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die offizielle Eintragung abläuft.
Ein Teilegutachten (offiziell: Gutachten über die Beschaffenheit und den Einbau von Teilen gemäß §19 Abs. 3 StVZO) ist ein offizielles Dokument, das bescheinigt, dass ein Bauteil sicher verbaut werden kann.
Ausgestellt von einer akkreditierten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS) — rechtlich anerkannt.
Das Gutachten enthält deine Fahrgestellnummer (FIN) — dadurch ist es nur für dein Motorrad gültig.
Du musst nichts extra beantragen. Das Gutachten liegt fertig ausgestellt deinem Drosselsatz bei.
Gib beim Bestellen deine 17-stellige Fahrgestellnummer (FIN) an. Du findest sie in den Fahrzeugpapieren (Teil I + II) oder am Lenkkopf deines Motorrads.
Baue den Drosselsatz gemäß der beiliegenden Einbauanleitung ein. Bei Unsicherheit kann jede Motorradwerkstatt den Einbau übernehmen (ca. 50–150 €).
Fahre mit dem eingebauten Drosselsatz zu TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Die Prüforganisation kontrolliert den Einbau und stellt einen Prüfbericht aus (ca. 30–80 €).
Mit dem Prüfbericht und dem TÜV-Teilegutachten gehst du zur Zulassungsstelle. Dort wird die Drosselung in Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetragen (ca. 12–30 €). Fertig!
Die FIN (17 Zeichen: Buchstaben und Zahlen) steht in deinen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld E) und ist am Lenkkopf des Motorrads eingeprägt oder auf einem Schild befestigt.
Nein! Ohne offizielle Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis und du verlierst im Schadenfall den Versicherungsschutz. Die Eintragung ist Pflicht!
Ein Rückbau ist jederzeit möglich, da die Originalteile erhalten bleiben. Nach Rückbau muss die Änderung wieder bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.
Drosselsatz inkl. TÜV-Gutachten: 149–349 € · Prüforganisation: 30–80 € · Zulassungsstelle: 12–30 € · Optional Werkstatt-Einbau: 50–150 €
In den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld E) und am Lenkkopf des Motorrads. Bei Neufahrzeugen auch auf einem Schild am Rahmen.
Ja, unbedingt. Nur mit deiner FIN kann das TÜV-Gutachten individuell und rechtsgültig ausgestellt werden.
Ja! Das Teilegutachten wird von allen Prüforganisationen anerkannt: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und RWTÜV.
Das Gutachten liegt dem Lieferumfang in Papierform bei. Für die Prüforganisation und Zulassungsstelle ist das Original ausreichend.
Kein Problem. Du kannst den Einbau selbst vornehmen. Die Prüforganisation prüft nur den korrekten Einbauzustand, nicht wer eingebaut hat.
Fahrzeugspezifisch. Individuell auf deine Fahrgestellnummer. Direkt eintragbar.