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95 dB Limiter

Standgeräusch reduzieren — Strecken in Tirol und Österreich legal befahren.

✓ Teilegutachten ✓ Typenschild inklusive ✓ Schnelle Montage

TÜV-Gutachten

Offizielles Teilegutachten mit neuem Standgeräusch-Prüfwert ≤ 95 dB(A).

Auf 95 dB reduziert

Dein eingetragenes Standgeräusch wird auf max. 95 dB(A) gesenkt — konform mit Tiroler Fahrverboten.

Typenschild

Selbstklebendes Typenschild mit 95-dB-Prägung liegt bei — zur Dokumentation am Fahrzeug.

Modellsuche

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Anleitung

So funktioniert's

1

Modell finden

Passenden 95-dB-Limiter für dein Motorrad suchen.

2

Bestellen

Kit mit Teilegutachten und Typenschild bestellen.

3

Einbau

Einbau gemäß Anleitung — meist kurze Montagezeit.

4

Eintragung

TÜV-Abnahme → neues Standgeräusch in Papieren eintragen lassen.

Produktinformationen

95 dB Limiter — Alles Wichtige

01

Warum 95 dB?

Das Land Tirol verbietet vom 15. April bis 31. Oktober Motorräder mit eingetragenem Standgeräusch über 95 dB(A) auf bestimmten Strecken. Verstoß: Geldstrafe ca. 220 €.

02

Kein Sound-Tuning

Der Limiter ist kein Leisermachen zum Spaß, sondern ein Homologationsprodukt für den Streckenzugang. Maßgeblich ist der in den Papieren eingetragene Wert — nicht das subjektive Geräusch.

03

Was ist im Kit?

Typisch: dB-Limiter, Typenschild mit 95-dB-Prägung und Teilegutachten. Je nach Modell kann sich auch die Leistung geringfügig ändern.

04

Betroffene Strecken

Mehrere Strecken in Tirol (Österreich): u.a. Fernpass, Hahntennjoch, Timmelsjoch. Informiere dich vor der Reise über die aktuelle Streckenliste des Landes Tirol.

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Versand

Kostenlose Lieferung in DE via DHL. EU-Versand ab 12,90 €.

Lieferung in 1-2 Tagen

Versichertes DHL Paket mit Sendungsverfolgung.

Support bei Fragen

Mo–Fr 08:30–16:30 Uhr telefonisch und via Chat.

FAQ

Häufige Fragen

Alles Wichtige rund um 95 dB Limiter.

Er reduziert das eingetragene Standgeräusch deines Motorrads auf ≤ 95 dB(A). Damit darfst du die betroffenen Strecken in Tirol legal befahren.

Aktuell ja — die 95-dB-Regelung stammt aus Tirol. Aber andere Regionen (auch in Deutschland) diskutieren ähnliche Beschränkungen.

Das subjektive Geräusch kann sich minimal ändern. Entscheidend ist der in den Papieren eingetragene Standgeräusch-Prüfwert.

Je nach Modell kann sich die Leistung geringfügig ändern. Die neue Leistung steht im Gutachten.

Jährlich vom 15. April bis 31. Oktober auf ausgewählten Strecken in Tirol.

Geldstrafe von rund 220 € bei Kontrolle auf einer betroffenen Strecke.

Ja, nach Einbau muss das neue Standgeräusch bei einer Prüforganisation bestätigt und bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.

Ja, jederzeit. Nach Rückbau muss die Änderung wieder eingetragen werden.

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