Mofadrossel bzw. Roller-Drosselsatz auf 25 km/h – mechanisch oder elektronisch, mit TÜV-Gutachten (§19). Für über 300 Roller- und Mofamodelle.
Ein 45-km/h-Roller darf mit einer Mofadrossel auf 25 km/h als Mofa umgestuft werden. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Du kannst ihn bereits ab 15 Jahren mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren – ganz ohne Führerscheinklasse AM. Zudem ist die Mofa-Versicherung deutlich günstiger als die Kleinkraftrad-Versicherung.
Bei klassischen 2-Takt-Rollern erfolgt die Drosselung meist mechanisch – über eine Variomatik-Einschränkung, eine Vergaserblende oder eine Auspuffverengung. Bei modernen 4-Takt-Rollern und Euro4/Euro5-Modellen kommt dagegen ein elektronisches CDI- oder ECU-Steuermodul zum Einsatz, das Zündung bzw. Einspritzung softwareseitig begrenzt.
Jeder Drosselsatz kommt mit einem TÜV-Gutachten nach §19 StVZO, das auf dein konkretes Fahrzeug bezogen ist. Wichtig: Viele Rollermodelle sehen optisch identisch aus, unterscheiden sich aber in Steuergerät, Euro-Norm oder Fahrgestellnummern-Bereich (FIN). Bitte prüfe deine Fahrzeugpapiere vor der Bestellung, damit Drosselsatz und Gutachten exakt zu deinem Roller passen.
Solltest du später doch wieder die volle 45-km/h-Geschwindigkeit benötigen, ist ein Rückbau jederzeit möglich – die Originalteile werden beim Einbau nicht zerstört, sondern nur ausgetauscht bzw. deaktiviert.