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35 KW / 48 PS Drosselsatz

Motorrad auf A2 drosseln: Komplett-Set mit TÜV-Gutachten, Umbauteilen und Einbauanleitung inklusive.

✓ Relatório TÜV ✓ Instruções de instalação ✓ Todas as peças de conversão

Relatório TÜV

Das beiliegende TÜV Gutachten wird auf deine Fahrgestellnummer ausgestellt — Eintragung bei jeder Prüforganisation!

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Komplettes Drosselkit

Alle notwendigen Umbauteile enthalten. Mechanisch über Gaswegbegrenzer oder elektronisch via MCR Modul (Euro4/5).

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Instruções de instalação

Leicht verständliche Einbauanleitung — mit technischem Grundverständnis ist der Einbau kein Problem.

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Instruções

Funciona assim:

1

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Hersteller und Modell eingeben — wir zeigen den passenden Drosselsatz.

2

Ordem

Drosselsatz mit deiner Fahrgestellnummer bestellen. TÜV-Gutachten individuell.

3

Instalação

Selbst einbauen oder Fachwerkstatt. Anleitung liegt bei.

4

inscrição

TÜV-Abnahme (TÜV/DEKRA/KÜS) → Zulassungsstelle → fertig!

Informações sobre o produto

35 KW / 48 PS Drosselsatz — Alles Wichtige

01

Gesetzliche Grundlage

Seit 2013 gilt die EU-Richtlinie 2006/126/EG. A2-Führerschein erlaubt Motorräder mit max. 35 kW (48 hp). Originalleistung darf max. 70 kW (95 hp) betragen. Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Die alte 25 kW Grenze wurde durch 35 kW ersetzt.

02

Mechanische Drosselung

Bei den meisten Modellen wird ein Batente do acelerador ou Ansaugschnüffelstück eingebaut. Der Gaswegbegrenzer begrenzt den Öffnungswinkel der Drosselklappe und damit die Motorleistung.

03

Elektronische Drosselung

Bei Euro4/5 Modellen mit Ride-by-Wire kommt ein MCR-Modul oder ECU-Mapping zum Einsatz. Leistung wird elektronisch begrenzt — ohne mechanische Eingriffe am Motor.

04

Kosten-Übersicht

Drosselsatz: 149–349 € je nach Modell · TÜV-Abnahme: ca. 30–80 € · Umschreibung Zulassungsstelle: ca. 12–30 € · Optional Werkstatt-Einbau: ca. 50–150 €

05

Homologação de Tipo de Componente (TTG)

Manche Produkte (z.B. von 3P) kommen mit einer Teiletypgenehmigung statt Teilegutachten. Vorteil: Keine TÜV-Vorführung nötig — nur Eintragung bei der Zulassungsstelle. Seit 20.06.2025 löst die TTG das klassische Gutachten für neue Teile ab.

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De segunda a sexta, das 8h30 às 16h30, por telefone e chat.

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Perguntas frequentes

Perguntas frequentes

Alles Wichtige rund um 35 KW / 48 PS Drosselsatz.

Als A2-Führerscheinbesitzer darfst du nur Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) fahren. Unsere Drosselsätze ermöglichen dir, leistungsstärkere Motorräder gesetzeskonform zu fahren — mit TÜV-Gutachten.

Seit 2013 gilt die EU-Richtlinie: A2-Führerschein erlaubt max. 35 kW (48 PS). Originalleistung darf max. 70 kW (95 PS) betragen (§ 6 Abs. 1 FeV).

Vor 2013 galt 25 kW. Seit der neuen EU-Richtlinie liegt die Grenze bei 35 kW (48 PS). Bestehende 25 kW Drosselungen können auf 35 kW umgedrosselt werden.

Alle Umbauteile (Gaswegbegrenzer, Distanzstücke, Dichtungen), TÜV-Gutachten auf deine Fahrgestellnummer, und detaillierte Einbauanleitung.

Ja, mit technischem Grundverständnis in 30-90 Minuten machbar. Alternativ kann jede Motorrad-Werkstatt den Einbau übernehmen.

Einbau → Prüforganisation (TÜV/DEKRA/KÜS) → Prüfbericht → Zulassungsstelle für Eintragung in Teil I und II.

Ca. 30–80 € je nach Prüforganisation. Umschreibung bei der Zulassungsstelle ca. 12–30 €.

Ja, jederzeit. Originalteile bleiben erhalten. Nach Rückbau muss die Änderung wieder eingetragen werden.

Ordnungswidrigkeit, Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. Verlust des Versicherungsschutzes.

Alle Motorräder bis 70 kW (95 PS) Originalleistung. Wir bieten Sätze für Aprilia, BMW, Ducati, Honda, Kawasaki, KTM, Suzuki, Yamaha und weitere.

Beide TÜV-zugelassen. Mechanisch ist einfacher einzubauen. Elektronisch (MCR) bei Euro4/5 oft die einzige Option, bietet gleichmäßigeres Ansprechen.

Ja, damit das TÜV-Gutachten individuell auf dein Motorrad ausgestellt werden kann. FIN findest du im Fahrzeugschein oder am Lenkkopf.

Bei fabrikneuen Krafträdern nach EG 168/2013 (Euro-4/5) übernimmt die Zulassungsstelle bei der Erstzulassung die Daten aus dem COC bzw. der EG-Betriebserlaubnis (Schlüsselnummern, EG-Fahrzeugklasse usw.). Wird das Fahrzeug VOR der Erstzulassung gedrosselt, passen diese vorbelegten Daten unter Umständen nicht mehr zur Änderung. Empfehlung: zuerst mit den originalen COC-Daten zulassen und die Drosselung anschließend über das Teilegutachten (§ 19 Abs. 3 StVZO) eintragen lassen.

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